Kegelclub
Kirchseeon

Spielordnung

Spielordnung des KC Kirchseeon e.V. Version 2 – 16.08.2017

§ 1 Inhalt, Gültigkeit
1. Die Spielordnung regelt den Spielbetrieb des KC Kirchseeon.
2. Sie ist verbindlich für Einzelspieler und Mannschaften.
3. Bezeichnungen in dieser Spielordnung wie z.B. Spieler, Kegler usw. gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.


§ 2 Spielberechtigung
1. Ein Spieler, der am Spielbetrieb des Verbands teilnimmt, muss im Besitz eines vom Verband ausgestellten Keglerpasses sein. Diese Spielberechtigung schließt die aktive Mitgliedschaft in anderen, mit dem Spielbetrieb der Kegelkreisrunde vergleichbaren Verbänden des Kegelsports aus.
2. Den Antrag auf Ausstellung eines Keglerpasses hat der Bewerber an den Vorstand zu richten. Dabei ist ausschließlich das jeweils gültige Antragsformular des Verbands zu verwenden.


§ 3 Spielbetrieb
1. Soweit nicht anders beschlossen, werden während einer Saison folgende Disziplinen durchgeführt:
a. eine Meisterschaftsrunde (Vor- und Rückrunde)
b. eine Einzelwertung, basierend auf den Ergebnissen der Meisterschaftsspiele
c. eine Pokalrunde
d. eine Einzelmeisterschaft
e. ein Eröffnungsspiel mit Auswahlmannschaften aus EBE und ED
f. Oberbayerische Meisterschaft (in der Folge Bayerische und Deutsche Meisterschaft bei Qualifikation)
g. Pokalturniere
h. Vereinspokal
i. Bayernpokal


§ 4 Umschreibung, Ummeldung
1. Bei dem Wechsel eines Spielers zum KC Kirchseeon ist die Freigabe des abgebenden Clubs erforderlich.
Diese Freigabe erfolgt durch Rücksendung des Passes bzw. formlose Freigabe des abgebenden Clubs (z.B. per Mail) an die Spielgruppenleitung der Kegelkreisrunde.
Liegt der Spielgruppenleitung eine solche Freigabe durch den abgebenden Club nicht vor, wird die Spielerlaubnis für den aufnehmenden Club erst nach Ablauf einer Sperrfrist wie folgt erteilt:
a) bei Wechsel im Zeitraum vom 01.07. bis 30.11. eines Jahres: gesperrt bis Ablauf der Vorrunde.
b) bei Wechsel nach dem 01.12. eines Jahres bis Saisonende: gesperrt bis Saisonende.
Bei begründeten Anträgen kann der Verbandsausschuss eine Abweichung hiervon beschließen. (laut Spielordnung der Kegelkreisrunde Ebersberg/Erding e.V.)
2. Für die Umschreibung ist der Keglerpass mit Angabe des neuen Kegelclubs an die Leitung des Spielbetriebs zu senden.
3. Bei Namensänderung gilt Punkt 2 entsprechend.
4. Zur Abmeldung eines Spielers ist der Keglerpass entwertet mit entsprechendem Hinweis an die Leitung des Spielbetriebs zu senden. Alternativ kann die Abmeldung auch formlos (Brief oder Mail) erfolgen, in diesen Fällen ist der Keglerpass durch den Club selbst zu vernichten.


§ 5 Spieltermine
1. Die im Spielplan bzw. in Rundschreiben des Verbands angegebenen Spieltage und Zeiten sind verbindlich für beide Mannschaften.
2. Die Heimspiele des KC Kirchseeon werden wie folgt angemeldet:
a) Damen I und Herren I – jeweils Dienstag, 19.00 Uhr im Wechsel
b) Damen II und Herren II – jeweils Mittwoch, 19.00 Uhr im Wechsel
c) Herren III und offene 100 Schub – jeweils Donnerstag, 19.00 Uhr im Wechsel
d) offene 60 Schub – Sonntag, 16.00 Uhr im Wechsel
3. Trainingstage siehe Infoplattformen 


§ 6 Mannschaftsmeldungen
1. Zu Saisonbeginn (ca. Anfang September – wird vom Verband bestimmt) werden die aktiven Kegler den Mannschaften zugeordnet
2. Hierbei wird der KC-Schnitt der Vorsaison zugrunde gelegt.
3. Der persönliche Verzicht (z.B. nur 50 Schub machen zu wollen) wird berücksichtigt und ist dem Sportwart bis zur Meldefrist bekannt zu geben.
4. Die Spieler erhalten eine Spielberechtigung für die Mannschaft, bei der sie gemeldet sind. Der Keglerpass ist nur gültig in Verbindung mit dieser Spielberechtigung.
5. Bei Pass-Neuausstellungen vor und während der laufenden Saison wird eine Spielberechtigung für die jeweils niedrigste Mannschaft des Clubs ausgestellt.
6. In der Winterpause (zwischen Vor- und Rückrunde) werden die Kegler den Mannschaften erneut zugeordnet unter Berücksichtigung der 10-Holz-Regelung. Ein Spieler wechselt in die nächstniedrigere Mannschaft, wenn ein anderer Kegler einer niedrigeren Mannschaft mehr als 10-Holz in der Schnittwertung besser ist.
Gleiche Regelung gilt bei neuen Mitgliedern, die einen Schnitt aus der Vorrunde oder der Vorsaison mitbringen.
7. Wiedereingliederung von Keglern, die über einen längeren Zeitraum ausgefallen sind (beispielsweise aufgrund von Verletzung, Schwangerschaft, beruflicher Auslandsaufenthalt etc.): Bei der
Wiedereingliederung wird der Schnitt vor dem Ausfall hinzugezogen und der Spieler wird ohne eine +/- Holzregelung eingegliedert (auch in der Winterpause). Die Eingliederung erfolgt wie beschrieben, sofern der Spieler nicht mehr als eine komplette Saison (Spieltag 1 bis 22) ausgefallen ist, ansonsten gilt §5 Punkt 5.


§ 7 Aufstellung
1. In den Mannschaften Damen I, II, sowie Herren I, II und III und offene 100 Schub sind automatisch die jeweils 4 gemeldeten Kegler gesetzt (soweit verfügbar).

2. In der letzten Mannschaften (offene 60 Schub) wird wie folgt aufgestellt:

a) Beim ersten Saisonspiel wird der Schnitt der Vorsaison berücksichtigt
b) In den folgenden Spielen werden alle verfügbaren Spieler eingesetzt, die im letzten Spiel aussetzen
mussten. Hierbei pausieren dann die Spieler, die in der Vorwoche die schlechtesten Ergebnisse erzielt haben.
3. Die Aufstellung für die jeweilige Pokalrunde erfolgt nach der aktuellen Schnittliste. Die jeweils 5 schnittbesten Damen und Herren bestreiten die jeweilige Pokalrunde.
4. Sofern die Mannschaft offene 100 Schub nicht genügend Spieler zur Verfügung hat und Spieler der offenen 60 Schub aussetzen müssten, werden diese eingesetzt.
5. Wenn nicht genügend Spieler zur Verfügung stehen und Punkt 4 ebenfalls nicht greift, werden Doppelstarts vergeben.


§ 8 Ersatz-Aufstellung
Auszug aus der Spielordnung der Kegelkreisrunde:

§ 9 Übergreifender Einsatz von Frauen
1. Zur besseren Verdeutlichung der Einsatzmöglichkeiten werden die Spielklassen in Kategorien eingeteilt:
                                                             Männer                                         Frauen
Kategorie 1                                       Bezirksoberliga                         Bezirksoberliga 
                                                             Bezirksliga

Kategorie 2                                       Bezirksklasse                             Kreisliga
                                                              Kreisliga   

Kategorie 3                                       Kreisklasse                                 offene 60 Schub
                                                              offene 100 Schub  

In Männermannschaften der Kategorie 1 ist der Einsatz von Frauen nicht möglich. 3. In Männermannschaften der Kategorien 2 und 3 können beliebig viele Frauen gemeldet werden, die Einsatzmöglichkeiten sind in Punkt 5 geregelt. 4. Frauen, die in Frauenmannschaften gemeldet sind, können bei Bedarf ebenfalls in Männermannschaften eingesetzt werden, Es gilt folgende Regelung: a) Frauen gemeldet in einer Frauenmannschaft der Kategorie 3 können in Männermannschaften der Kategorie 2 oder 3 eingesetzt werden. b) Frauen gemeldet in einer Frauenmannschaft der Kategorie 2 können in Männermannschaften der Kategorie 2 eingesetzt werden. 5. Grundsätzlich können in Männermannschaften der Kategorien 2 und 3 bis zu 2 Frauen in einem Spiel eingesetzt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob der Einsatz gem. Punkt 3 oder Punkt 4 dieses Paragraphen erfolgt. Bei
Auswechslungen kann eine 3. Frau eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Gesamtwurfzahl der Frauen auf 100 (bei 50er Spiel) bzw. 200 (bei 100er Spiel) beschränkt. § 16, Punkt 6(Bei Auswechslungen gilt als Einsatz, wenn mehr als 10 Schub getätigt wurden) ist hierbei zu beachten. 6. Frauen, die in Männermannschaften gemeldet sind, können bei Bedarf auch in Frauenmannschaften eingesetzt werden, es gilt folgende Regelung: a) Frauen gemeldet in einer Männermannschaft der Kategorie 3 können in Frauenmannschaften der Kategorien 1, 2 oder 3 eingesetzt werden.
b) Frauen gemeldet in einer Männermannschaft der Kategorie 2 können in Frauenmannschaften der Kategorien 1 oder 2 eingesetzt werden. 7. Bei Spielen der Pokalrunde gilt die Regelung in diesem Paragraphen für den Einsatz von Frauen analog, maßgebend ist die Kategorie in der Meisterschaftsrunde. 8. Alle Regelungen bzgl. Doppelstart (§16, Punkt 5) und Auswechslungen (§ 16, Punkt 6) gelten analog. 9. Die Schnittwertungen zur Meisterschaftsrunde
(Gesamtschnitt 50 / 100 Schub) erfolgen getrennt nach Frauen und Männern, ungeachtet der Mannschaft, in der gespielt wurde.

1. Generell gilt es, Doppelstarts zu vermeiden. Vor der Möglichkeit eines Doppelstarts werden alle verfügbaren, jeweils spielberechtigten Kegler eingesetzt (Einschränkung: siehe Punkt Ausnahmen)
2. Ersatz in Damenmannschaften I, II und III: Bei Verhinderung eines oder mehrerer Spielerinnen wird „nach oben“ aufgefüllt. Hierbei ist der jeweilige Schnitt heranzuführen. In der Damen IV wird nach dem Prinzip aus §7 vorgegangen.

3. Ersatz in Herrenmannschaften I, II und III: Bei Verhinderung eines oder mehrerer Spieler ist nach demgleichen Prinzip wie unter Punkt 2 vorzugehen. Hierbei erfolgt das Auffüllen nach oben innerhalb der 4 Herrenmannschaften, ohne Berücksichtigung der Damen. Damen werden erst, wie in §7 Punkt 4beschrieben in der Herren IV aufgefüllt.

4. Wenn ein/e Spieler/in verletzungs- oder krankheitsbedingt ausfällt und wieder einsatzbereit ist, muss
sie/er sich beim Mannschaftsführer „gesund“ melden.
Ausnahmen:
a) Spielfrei Damen II und/oder Damen III: Zur Vermeidung von Doppelstarts können bei Spielfrei der Damen II oder III auch Damen in den Herrenmannschaften II und III eingesetzt werden, die Aufstellung erfolgt nach aktuellem Schnitt. Diese Regelung gilt nur, wenn Ersatz nötig ist und kein Kegler der Herrenmannschaften dadurch aussetzen müsste.
b) Kurzfristige Absage: Sollte ein Kegler kurzfristig absagen oder sich verletzen und die Regelungen aus Punkt 1 bis 3 nicht mehr umzusetzen sein, wird der nächstmöglich verfügbare Kegler eingesetzt.
c) Bei Nichtverfügbarkeit eines Keglers und einer Situation möglicher Aufstieg/Abstieg, können aus sportlicher Sicht auch Damen in den Herrenmannschaften II, III und IV eingesetzt werden, unter Berücksichtigung, dass alle verfügbaren Kegler zum Zug kommen.
d) Saisonbeginn: Sollte ein Kegler einer höheren Mannschaft als der jeweils letzten zu Saisonbeginn ausfallen, wird der Spieler mit dem besseren Vorjahresschnitt eingesetzt. Dieser Spieler bleibt dann, sofern nötig für die ersten 3 Spieltage Ersatz in dieser Mannschaft. Erst ab dem 4. Spieltag wird nach der aktuellen Schnittregelung aufgestellt.
e) Im äußersten Notfall können auch passive Mitglieder mit gültigem Pass eingesetzt werden.


§ 9 Auftreten
1. Bei der Ausübung des Kegelsports hat jeder Spieler die bereitgestellte, aktuelle Sportkleidung zu tragen.
Auch vor und nach dem Spiel sollte die entsprechende Präsentationsbekleidung getragen werden.
2. Jeder Spieler hat sich vor, während und nach dem Spiel fair zu verhalten gegenüber
Mannschaftskameraden, Gegenspielern und Zuschauern sowie sonstigen anwesenden Personen.
3. Für Zuschauer gilt Punkt 2 entsprechend. Inhaber eines Keglerpasses unterliegen auch als Zuschauer
dieser Spielordnung.
4. Das Benutzen von Gegenständen zur Lärmentwicklung ist zu unterlassen, wenn sich dadurch die Spieler auf den Bahnen belästigt fühlen.
5. Bei Mannschaftsspielen begrüßt der Mannschaftsführer der Heimmannschaft die Gastmannschaft und stellt die Spieler einzeln vor. Nach Beendigung des Punktspiels gibt er das Ergebnis bekannt und verabschiedet die Mannschaften mit dem Kegler-Gruß.


§ 10 Schnittwertung
1. Für die Schnittwertung werden alle erzielten Ergebnisse durch die Anzahl der gespielten Spiele gerechnet.
2. Die Schnittwertung wird auf 50 Schub errechnet.
3. Jedes erzielte Ergebnis wird gewertet, egal in welcher Mannschaft der Einsatz erfolgt ist.
4. Gewertet werden nur die Ergebnisse aus den Spielen der Meisterschaftsrunde.
5. Wird ein Spieler ausgewechselt, so wird in allen Fällen das Ergebnis nicht gewertet, weder beim Startkegler, noch bei dem Auswechselspieler.
6. Für die interne Vereinsmeisterwertung werden nur Spieler berücksichtigt, die mindestens 2/3 der möglichen Saisonspiele absolviert haben.


§ 11 Einzelmeisterschaft
1. Die Einzelmeisterschaft der KKR wird unabhängig von der Meisterschaftsrunde ausgespielt, und zwar in Vor-, Zwischen- und Endrunde.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler, die sich hierfür rechtzeitig anmelden. Der Aushang erfolgt am
schwarzen Brett auf der Kegelbahn.


§ 12 Spielberichtsbogen
1. Über den Verlauf des Spiels ist der vom Verband zur Verfügung gestellte Spielbericht zu verwenden.
2. Die Spielberichte der Punktspiele sind jeweils unverzüglich an den Sportwart zu senden (per e-Mail oder Whatsapp). Der Ausdruck/Kopie ist bei nächster Gelegenheit auf der Kegelbahn im vorgesehenen Fach zu verstauen.


§ 13 Gebühren / Kosten
1. Die Meldegebühren für die Meisterschafts- und Pokalrunde der Kegelkreisrunde werden zu 100% vom KC Kirchseeon getragen.
2. Die Meldegebühren für die Einzelmeisterschaft sind von jedem Kegler selbst zu tragen und werden mit dem dritten Beitragseinzug im Jahr eingezogen.
3. Kosten für die Mannschaftsmeldungen an Pokalturnieren werden vom Verein getragen. Kosten für
Werbekegeln hat jeder Spieler selbst zu tragen.
4. Kosten für die Mitgliedschaft beim DKB / VBFK (ist nötig für die Teilnahme an überregionalen
Meisterschaften) trägt der KC Kirchseeon
5. Kosten für die Teilnahme an der ...
... oberbayerischen Meisterschaft sind vom Kegler selbst zu tragen
... bayerischen Meisterschaft sind vom Kegler selbst zu tragen
... deutschen Meisterschaft sind vom Kegler selbst zu tragen, jedoch wird ein Fahrtkostenund
Übernachtungszuschuß gewährt.


§ 14 Inkrafttreten
1. Diese Spielordnung wurde auf Basis der im Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 abgestimmten
Änderungen aktualisiert und beschlossen.
2. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3. Erneute Änderungen werden bei der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Sollten jedoch in der Zwischenzeit Änderungen nötig werden (beispielsweise durch Änderungen der Spielordnung der
Kegelkreisrunde), werden diese von der Vorstandschaft beschlossen.

 

 
 
 
 
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