§ 9 Übergreifender Einsatz von Frauen
1. Zur besseren Verdeutlichung der Einsatzmöglichkeiten werden die Spielklassen in Kategorien eingeteilt:
Männer Frauen
Kategorie 1 Bezirksoberliga Bezirksoberliga
Bezirksliga
Kategorie 2 Bezirksklasse Kreisliga
Kreisliga
Kategorie 3 Kreisklasse offene 60 Schub
offene 100 Schub
In Männermannschaften der Kategorie 1 ist der Einsatz von Frauen nicht möglich. 3. In Männermannschaften der Kategorien 2 und 3 können beliebig viele Frauen gemeldet werden, die Einsatzmöglichkeiten sind in Punkt 5 geregelt. 4. Frauen, die in Frauenmannschaften gemeldet sind, können bei Bedarf ebenfalls in Männermannschaften eingesetzt werden, Es gilt folgende Regelung: a) Frauen gemeldet in einer Frauenmannschaft der Kategorie 3 können in Männermannschaften der Kategorie 2 oder 3 eingesetzt werden. b) Frauen gemeldet in einer Frauenmannschaft der Kategorie 2 können in Männermannschaften der Kategorie 2 eingesetzt werden. 5. Grundsätzlich können in Männermannschaften der Kategorien 2 und 3 bis zu 2 Frauen in einem Spiel eingesetzt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob der Einsatz gem. Punkt 3 oder Punkt 4 dieses Paragraphen erfolgt. Bei
Auswechslungen kann eine 3. Frau eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Gesamtwurfzahl der Frauen auf 100 (bei 50er Spiel) bzw. 200 (bei 100er Spiel) beschränkt. § 16, Punkt 6(Bei Auswechslungen gilt als Einsatz, wenn mehr als 10 Schub getätigt wurden) ist hierbei zu beachten. 6. Frauen, die in Männermannschaften gemeldet sind, können bei Bedarf auch in Frauenmannschaften eingesetzt werden, es gilt folgende Regelung: a) Frauen gemeldet in einer Männermannschaft der Kategorie 3 können in Frauenmannschaften der Kategorien 1, 2 oder 3 eingesetzt werden.
b) Frauen gemeldet in einer Männermannschaft der Kategorie 2 können in Frauenmannschaften der Kategorien 1 oder 2 eingesetzt werden. 7. Bei Spielen der Pokalrunde gilt die Regelung in diesem Paragraphen für den Einsatz von Frauen analog, maßgebend ist die Kategorie in der Meisterschaftsrunde. 8. Alle Regelungen bzgl. Doppelstart (§16, Punkt 5) und Auswechslungen (§ 16, Punkt 6) gelten analog. 9. Die Schnittwertungen zur Meisterschaftsrunde
(Gesamtschnitt 50 / 100 Schub) erfolgen getrennt nach Frauen und Männern, ungeachtet der Mannschaft, in der gespielt wurde.
1. Generell gilt es, Doppelstarts zu vermeiden. Vor der Möglichkeit eines Doppelstarts werden alle verfügbaren, jeweils spielberechtigten Kegler eingesetzt (Einschränkung: siehe Punkt Ausnahmen)
2. Ersatz in Damenmannschaften I, II und III: Bei Verhinderung eines oder mehrerer Spielerinnen wird „nach oben“ aufgefüllt. Hierbei ist der jeweilige Schnitt heranzuführen. In der Damen IV wird nach dem Prinzip aus §7 vorgegangen.
3. Ersatz in Herrenmannschaften I, II und III: Bei Verhinderung eines oder mehrerer Spieler ist nach demgleichen Prinzip wie unter Punkt 2 vorzugehen. Hierbei erfolgt das Auffüllen nach oben innerhalb der 4 Herrenmannschaften, ohne Berücksichtigung der Damen. Damen werden erst, wie in §7 Punkt 4beschrieben in der Herren IV aufgefüllt.
4. Wenn ein/e Spieler/in verletzungs- oder krankheitsbedingt ausfällt und wieder einsatzbereit ist, muss
sie/er sich beim Mannschaftsführer „gesund“ melden.
Ausnahmen:
a) Spielfrei Damen II und/oder Damen III: Zur Vermeidung von Doppelstarts können bei Spielfrei der Damen II oder III auch Damen in den Herrenmannschaften II und III eingesetzt werden, die Aufstellung erfolgt nach aktuellem Schnitt. Diese Regelung gilt nur, wenn Ersatz nötig ist und kein Kegler der Herrenmannschaften dadurch aussetzen müsste.
b) Kurzfristige Absage: Sollte ein Kegler kurzfristig absagen oder sich verletzen und die Regelungen aus Punkt 1 bis 3 nicht mehr umzusetzen sein, wird der nächstmöglich verfügbare Kegler eingesetzt.
c) Bei Nichtverfügbarkeit eines Keglers und einer Situation möglicher Aufstieg/Abstieg, können aus sportlicher Sicht auch Damen in den Herrenmannschaften II, III und IV eingesetzt werden, unter Berücksichtigung, dass alle verfügbaren Kegler zum Zug kommen.
d) Saisonbeginn: Sollte ein Kegler einer höheren Mannschaft als der jeweils letzten zu Saisonbeginn ausfallen, wird der Spieler mit dem besseren Vorjahresschnitt eingesetzt. Dieser Spieler bleibt dann, sofern nötig für die ersten 3 Spieltage Ersatz in dieser Mannschaft. Erst ab dem 4. Spieltag wird nach der aktuellen Schnittregelung aufgestellt.
e) Im äußersten Notfall können auch passive Mitglieder mit gültigem Pass eingesetzt werden.
§ 9 Auftreten
1. Bei der Ausübung des Kegelsports hat jeder Spieler die bereitgestellte, aktuelle Sportkleidung zu tragen.
Auch vor und nach dem Spiel sollte die entsprechende Präsentationsbekleidung getragen werden.
2. Jeder Spieler hat sich vor, während und nach dem Spiel fair zu verhalten gegenüber
Mannschaftskameraden, Gegenspielern und Zuschauern sowie sonstigen anwesenden Personen.
3. Für Zuschauer gilt Punkt 2 entsprechend. Inhaber eines Keglerpasses unterliegen auch als Zuschauer
dieser Spielordnung.
4. Das Benutzen von Gegenständen zur Lärmentwicklung ist zu unterlassen, wenn sich dadurch die Spieler auf den Bahnen belästigt fühlen.
5. Bei Mannschaftsspielen begrüßt der Mannschaftsführer der Heimmannschaft die Gastmannschaft und stellt die Spieler einzeln vor. Nach Beendigung des Punktspiels gibt er das Ergebnis bekannt und verabschiedet die Mannschaften mit dem Kegler-Gruß.
§ 10 Schnittwertung
1. Für die Schnittwertung werden alle erzielten Ergebnisse durch die Anzahl der gespielten Spiele gerechnet.
2. Die Schnittwertung wird auf 50 Schub errechnet.
3. Jedes erzielte Ergebnis wird gewertet, egal in welcher Mannschaft der Einsatz erfolgt ist.
4. Gewertet werden nur die Ergebnisse aus den Spielen der Meisterschaftsrunde.
5. Wird ein Spieler ausgewechselt, so wird in allen Fällen das Ergebnis nicht gewertet, weder beim Startkegler, noch bei dem Auswechselspieler.
6. Für die interne Vereinsmeisterwertung werden nur Spieler berücksichtigt, die mindestens 2/3 der möglichen Saisonspiele absolviert haben.
§ 11 Einzelmeisterschaft
1. Die Einzelmeisterschaft der KKR wird unabhängig von der Meisterschaftsrunde ausgespielt, und zwar in Vor-, Zwischen- und Endrunde.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler, die sich hierfür rechtzeitig anmelden. Der Aushang erfolgt am
schwarzen Brett auf der Kegelbahn.
§ 12 Spielberichtsbogen
1. Über den Verlauf des Spiels ist der vom Verband zur Verfügung gestellte Spielbericht zu verwenden.
2. Die Spielberichte der Punktspiele sind jeweils unverzüglich an den Sportwart zu senden (per e-Mail oder Whatsapp). Der Ausdruck/Kopie ist bei nächster Gelegenheit auf der Kegelbahn im vorgesehenen Fach zu verstauen.
§ 13 Gebühren / Kosten
1. Die Meldegebühren für die Meisterschafts- und Pokalrunde der Kegelkreisrunde werden zu 100% vom KC Kirchseeon getragen.
2. Die Meldegebühren für die Einzelmeisterschaft sind von jedem Kegler selbst zu tragen und werden mit dem dritten Beitragseinzug im Jahr eingezogen.
3. Kosten für die Mannschaftsmeldungen an Pokalturnieren werden vom Verein getragen. Kosten für
Werbekegeln hat jeder Spieler selbst zu tragen.
4. Kosten für die Mitgliedschaft beim DKB / VBFK (ist nötig für die Teilnahme an überregionalen
Meisterschaften) trägt der KC Kirchseeon
5. Kosten für die Teilnahme an der ...
... oberbayerischen Meisterschaft sind vom Kegler selbst zu tragen
... bayerischen Meisterschaft sind vom Kegler selbst zu tragen
... deutschen Meisterschaft sind vom Kegler selbst zu tragen, jedoch wird ein Fahrtkostenund
Übernachtungszuschuß gewährt.
§ 14 Inkrafttreten
1. Diese Spielordnung wurde auf Basis der im Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 abgestimmten
Änderungen aktualisiert und beschlossen.
2. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3. Erneute Änderungen werden bei der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Sollten jedoch in der Zwischenzeit Änderungen nötig werden (beispielsweise durch Änderungen der Spielordnung der
Kegelkreisrunde), werden diese von der Vorstandschaft beschlossen.